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Gehen (Sport)

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Geher-Europacup 2015 (v. r. n. l.): Miguel López, Spanien – Alexander Iwanow, Russland – Yohann Diniz, Frankreich

Gehen ist eine olympische, leichtathletische Disziplin, bei der im Gegensatz zum Laufen kein für das menschliche Auge sichtbarer Verlust des Bodenkontakts vorkommen darf. Zusätzlich muss das ausschreitende (vordere) Bein beim Aufsetzen auf den Boden gestreckt – d. h. am Knie nicht gebeugt – sein (Technische Regel (TR) 54 der IWR – Internationalen Wettkampfregeln).[1] Hierdurch kommt es zu der für Geher so markanten Hüftbewegung.

Geschichte

Unbekannte Teilnehmer bei einem Gehwettkampf nach dem Start – Fotografie von Jochen Mellin, ohne Datum

1682 fand in London ein Gehwettkampf statt, der aus einem fünfstündigen Dauergehen bestand. Im 18. und 19. Jahrhundert entwickelte sich das Gehen zu einem populären Zuschauersport in Großbritannien. Einer der bekanntesten Fußgänger war Captain Robert Barclay Allardice, bekannt als der „Gefeierte Fußgänger“ (englisch: The Celebrated Pedestrian) von Stonehaven.[2] Seinen größten Rekord stellte er zwischen dem 1. Juni und dem 12. Juli 1809 auf, als es ihm gelang, in 1000 aufeinanderfolgenden Stunden jeweils eine englische Meile zurückzulegen. Bei diesem Ereignis waren etwa 10.000 Zuschauer anwesend. Als traditionelles Sportereignis aus dieser Epoche wird in England bis heute der Land’s End to John o’ Groats walk ausgetragen.

Auch wenn der Fußgängersport im 20. Jahrhundert an Bedeutung verlor, etablierte sich das Gehen als olympische Disziplin. Das 50-km-Gehen der Männer wurde 1932 olympisch, gefolgt vom 20-km-Gehen im Jahr 1956. Bis 2017 trugen die Männer ihre internationalen Straßenwettbewerbe meist über diese beiden Distanzen aus. 1992 kam schließlich auch das Frauengehen ins olympische Programm, zunächst als 10-km-Gehen, ab 2000 als 20-km-Gehen.

Gegangen wird auf der Straße üblicherweise auf 1 bis 2,5 km langen Rund- oder Wendepunktstrecken. Zudem sind Bahnwettkämpfe über verschiedene Distanzen ab 5 km üblich. Zur Unterscheidung gilt: Distanzen der Straßenwettkämpfe werden in Kilometern angegeben (z. B. 20 km), Bahnwettkämpfe hingegen in Metern (z. B. 20.000 m).

2017 wurde auch für Frauen die 50-km-Distanz eingeführt, aber bereits 2019 wieder abgeschafft.

2022 wurde anstelle der 50-km-Gehens das 35-km-Gehen als offizieller Wettbewerb für Frauen und Männer eingeführt und bei den Weltmeisterschaften in Oregon ins Programm aufgenommen. Erste Weltrekorde dafür wurden ab dem 1. Januar 2023 anerkannt.

Eine weitere Neuerung folgte bei den Olympischen Spielen 2024 in Paris: Das 50-km-Gehen wurde durch einen Wettkampf als Mixed-Staffel ersetzt, bei dem Männer und Frauen gemeinsam als Team antreten.

Der Weltverband World Athletics stellte ab 1. Januar 2026 die offiziellen Standard-Distanzen im Gehen auf die klassischen Straßenlauf-Längen um. Die 20-km-Strecke wurde auf die Halbmarathon-Distanz und die 35-km-Strecke auf die Marathonlauf-Distanz (siehe Marathon-Gehen) verlängert. Als Grund wurde angeführt, dass Fans und Freizeitsportler die Zeiten der Profis so besser einordnen können und Breitensportler dazu ermutigt werden sollen, sich selbst an den offiziellen Distanzen zu versuchen.[3]

Olympische Gehsport-Distanzen

Entwicklung der olympischen Gehsport-Distanzen
JahrAustragungsortMännerFrauenMixed
1908London3.500 m, 10 Meilenkein Wettbewerb
1912Stockholm10 kmkein Wettbewerb
1920Antwerpen3.000 m, 10 kmkein Wettbewerb
1924Paris10 kmkein Wettbewerb
1928Amsterdamkein Gehsportkein Wettbewerb
1932Los Angeles50 kmkein Wettbewerb
1936Berlin50 kmkein Wettbewerb
1948London10 km, 50 kmkein Wettbewerb
1952Helsinki10 km, 50 kmkein Wettbewerb
1956Melbourne20 km, 50 kmkein Wettbewerb
1960Rom20 km, 50 kmkein Wettbewerb
1964Tokio20 km, 50 kmkein Wettbewerb
1968Mexiko20 km, 50 kmkein Wettbewerb
1972München20 km, 50 kmkein Wettbewerb
1976Montreal20 kmkein Wettbewerb
1980Moskau20 km, 50 kmkein Wettbewerb
1984Los Angeles20 km, 50 kmkein Wettbewerb
1988Seoul20 km, 50 kmkein Wettbewerb
1992Barcelona20 km, 50 km10 km
1996Atlanta20 km, 50 km10 km
2000Sydney20 km, 50 km20 km
2004Athen20 km, 50 km20 km
2008Peking20 km, 50 km20 km
2012London20 km, 50 km20 km
2016Rio de Janeiro20 km, 50 km20 km
2020Tokio20 km, 50 km20 km
2024Paris20 km20 kmMarathon-Staffel (42,195 km)
2028Los AngelesHalbmarathonHalbmarathon

Streckenlänge bei Deutschen Meisterschaften

Beispielhaft für die unterschiedlichen Streckenlängen des Gehsports sind die Längen der Wettbewerbe um Deutsche Meisterschaften. Die erste Distanz, über die ein deutscher Meistertitel vergeben wurde, war das Straßengehen über 100 km, das von 1906 bis 1912 ins Meisterschaftsprogramm aufgenommen war, jedoch nie zum gleichen Termin und am gleichen Ort wie die anderen Wettbewerbe stattfand. Dabei waren Siegerzeiten von mehr als elf Stunden üblich. Ab 1920 wurde das Gehen stattdessen bis 2021 auf der 50-km-Distanz ausgetragen. Auf dieser Strecke waren in den letzten Jahren stark sinkende Teilnehmerzahlen zu verzeichnen, sodass eine Mannschaftswertung mit den drei besten Gehern eines Teams nicht mehr möglich war (letztmals 2002). Da bei internationalen Wettbewerben die lange Gehdistanz von 50 km auf 35 km verkürzt wurde, wurde diese Änderung ab 2022 auch bei den Deutschen Meisterschaften eingeführt. Im Jahr 2024 gibt es nur noch Deutsche Meisterschaften über die kürzere 20-km-Distanz, doch auch diese wegen der geringen Teilnehmerzahlen ohne Mannschaftswertung.

Als kürzere Straßendistanz kam zunächst 1933 und 1934 ein Wettbewerb über 20 km hinzu. Dieser wiederum wurde von 1942 bis 1953 durch einen Wettkampf über 25 km abgelöst, bevor man ab 1955 bis heute wieder zu den international üblichen 20 km zurückkehrte.

Außer den Wettbewerben im Straßengehen stand mit größeren zeitlichen Unterbrechungen ab 1910 auch ein Wettbewerb im Bahngehen auf dem Meisterschaftsprogramm. Zunächst war von 1910 bis 1913 die gegangene Strecke 3000 Meter lang. 1921 und 1922 wurden 5000 Meter gegangen, von 1938 bis 1954 und dann wieder ab 2000 die 10.000 Meter. Eine Mannschaftswertung gibt es nur bei den Straßengehern, sie wurde 1927 eingeführt.

Meisterschaftswettbewerbe im Gehen der Frauen gibt es im Bereich des DLV seit 1980. Von 1980 bis 1986 wurde zunächst ein 5-km-Straßengehen ausgetragen, von 1987 bis 1997 wurde die Strecke auf 10 km verdoppelt. 1998 erfolgte eine weitere Verdoppelung der Distanz auf 20 km, was bis heute wie auch international üblich der Standard ist. Bahngehen über eine Streckenlänge von 5000 Metern gibt es seit 1990, wobei in den Jahren 1998 und 1999 10.000 Meter gegangen wurden, bevor man zu den 5000 Metern zurückkehrte. Eine Mannschaftswertung auf der Straße war von Anfang an berücksichtigt, jedoch gab es immer wieder Jahre, in denen aufgrund mangelnder Teilnehmerzahlen keine Mannschaftswertung zustande kam.

In den letzten Jahrzehnten wurden die Gehwettbewerbe auf Straße und Bahn nahezu vollständig vom Rest der Deutschen Leichtathletik-Meisterschaften getrennt, wie es bei den langen Straßendistanzen schon immer üblich war, was aber zwangsläufig zu einem geringeren Interesse bei Zuschauern und Medien führte.

Warnhinweise, Rote Karten, Aufenthaltszone für Zeitstrafen und Disqualifikationen

Ist die Einhaltung der oben angeführten Bestimmungen „Bodenkontakt“ und „Kniestreckung“ gefährdet, können die Gehrichter dies den Athleten einmalig mit einem sogenannten „Warnhinweis“ durch eine gelbe Kelle mit Kennzeichnung des betreffenden Verstoßes mitteilen (Schlangenlinie = Verlust des Bodenkontaktes, Winkel = fehlende Streckung).

Darüber hinaus können die Gehrichter eine Rote Karte ausstellen. Die Rote Karte wird dem Athleten durch den einzelnen Gehrichter nicht angezeigt, sondern dem Gehrichterobmann als „Antrag auf Disqualifikation“ mitgeteilt. Zur Information der Athleten (und Zuschauer) wird die jeweilige Anzahl und der Grund der Roten Karten an einer Tafel angezeigt. Bei internationalen Veranstaltungen müssen Handheldcomputer für die Kommunikation zum Gehrichterobmann und zu der Disqualifikationsantragstafel verwendet werden.

Normalerweise wird der Geher nach drei Roten Karten durch verschiedene Gehrichter vom Obmann (oder einem seiner Assistenten) disqualifiziert. Angezeigt wird die Disqualifikation durch eine rote Kelle, worauf der Geher sofort den Wettkampf beenden und die Wettkampfstrecke verlassen muss. Bei Wettbewerben auf der Straße muss der Geher zudem seine Startnummern abnehmen.

Seit der Änderung der Internationalen Wettkampfregeln zu 2016 wurde eine Aufenthaltszone für Zeitstrafen gemäß ehemaliger Regel 230.7 c) eingeführt. Inzwischen wurde die Regelnummerierung angepasst und man findet die Regelung jetzt unter der Technischen Regel (TR) 54.7.3. Wenn die Bestimmungen dieser Veranstaltung eine solche Aufenthaltszone vorsehen, ist sie bei allen Gehwettbewerben zwingend vorgeschrieben. Sie kann aber auch bei anderen Wettkämpfen zum Einsatz kommen, nachdem die zuständige Verbandsorganisation oder das Organisationskomitee (Veranstalter) dazu eine Entscheidung getroffen haben.

Bei Anwendung der Aufenthaltszone wird ein Athlet, welcher drei Rote Karten gesammelt hat, vom Gehrichterobmann oder einer ihm betrauten Person (also unter Umständen auch einer seiner Assistenten) dazu angewiesen, in die Aufenthaltszone zu gehen. Dort muss er eine Strafzeit verbringen, die mit der Regeländerung zu 2018 wie folgt festgelegt wurde:

  • Wettkämpfe bis zu 5 km: 30 Sekunden Strafzeit
  • Wettkämpfe bis zu 10 km: 1 Minute Strafzeit
  • Wettkämpfe bis zu 20 km: 2 Minuten Strafzeit
  • Wettkämpfe bis zu 30 km: 3 Minuten Strafzeit
  • Wettkämpfe bis zu 35 km: 3,5 Minuten Strafzeit
  • Wettkämpfe bis zu 40 km: 4 Minuten Strafzeit
  • Wettkämpfe bis zu 50 km: 5 Minuten Strafzeit

Sollte der Athlet zu irgendeinem Zeitpunkt eine weitere Rote Karte von einem Gehrichter erhalten, welcher ihm noch keine Rote Karte ausgestellt hat, wird der Athlet disqualifiziert. Er wird auch vom Obmann disqualifiziert, wenn er sich trotz Anweisung weigert, in die Aufenthaltszone für Zeitstrafen zu gehen, oder wenn er nicht die festgelegte Strafzeit in der Aufenthaltszone verbringt.

Wenn gemäß Technische Regel 54.7.4 ein Athlet seine dritte Rote Karte erhält und es nicht mehr umsetzbar ist, dass der Athlet in die Aufenthaltszone zu weisen ist, hat der Schiedsrichter die Strafzeit auf die Endzeit zu addieren und anschließend die Zielreihenfolge anzupassen.[1]

Bei internationalen Wettbewerben hat der Gehrichterobmann zudem das Recht, einen Geher auf den letzten 100 Metern vor dem Ziel unabhängig von der Zahl der vorliegenden Roten Karten (quasi eigenmächtig) zu disqualifizieren. Dies darf er jedoch nur dann tun, wenn der Gehstil des Athleten offensichtlich gegen die Regeln verstößt, also z. B. wenn der Geher läuft oder joggt und nicht mehr geht. Der Geher darf in einem solchen Falle den Wettkampf beenden, er wird dann unmittelbar nach dem Ziel von seiner Disqualifikation in Kenntnis gesetzt.

Begründet durch die drei Roten Karten, die für eine Disqualifikation notwendig sind, müssen demnach mindestens drei, bei Einsatz der Aufenthaltszone für Zeitstrafen, wo die vierte Rote Karte zur Disqualifikation führt, sogar mindestens vier Gehrichter anwesend sein. In Deutschland (Veranstaltungen bis zu Deutschen Meisterschaften) dürfen keine zwei Gehrichter demselben Verein angehören, d. h., alle amtierenden Gehrichter müssen aus unterschiedlichen Vereinen kommen. Bei Gebiets- oder Weltmeisterschaften oder Veranstaltungen, die durch einen Gebiets- oder Weltverband organisiert werden, dürfen keine zwei Gehrichter derselben Nation angehören.

Einhaltung der Gehregeln

Die Wettkampfvorschriften des Gehens schreiben neben der Streckung des Standbeins vor, dass kein mit bloßem Auge wahrnehmbarer Verlust des Bodenkontakts entstehen darf.[1]

Überwacht wird die Einhaltung dieser Regeln von Gehrichtern. Sie erteilen bei Regelverstößen Warnungen oder reichen Anträge auf Disqualifikation ein, die den Athleten auf Informationstafeln angezeigt werden. Allerdings ist die visuelle Beurteilung – insbesondere bezüglich des ständigen Bodenkontakts – äußerst schwierig. Zeitlupenaufnahmen, wie etwa von den Weltmeisterschaften 2015,[4][5] verdeutlichen, dass Geher im Millisekundenbereich oft ähnlich wie beim Laufen den Bodenkontakt verlieren, ohne dass dies geahndet werden kann. Diese Entwicklung nahm vor allem in den 1980er-Jahren ihren Anfang. In diesem Zeitraum verbesserten sich die Weltbestleistungen sprunghaft; die Steigerungsraten der Weltrekorde liegen im historischen Vergleich deutlich über denen anderer Leichtathletikdisziplinen.

Lösungsansätze für diese Problematik gestalten sich komplex. Da das Regelwerk ausdrücklich das menschliche Auge als Maßstab festlegt, bringt dies eine hohe Subjektivität in die Urteile der Unparteiischen ein. Die Folge sind häufige, teils heftig umstrittene Entscheidungen sowie das Gefühl ungerechter Benachteiligung bei betroffenen Sportlern.

Kritik

Im Hinblick auf den Status als olympische Disziplin stehen bei Kritikern im Fokus, dass bei hohen Geschwindigkeiten quasi alle Athleten im mikrosekundären Bereich den Bodenkontakt verlieren (die umstrittene Regelauslegung) und dass das Sportgehen im Schatten des attraktiveren und dynamischeren Laufsports (Marathon, Sprint) ein Schattendasein führt.[6][7][8] Deshalb gibt es Bestrebungen innerhalb des Internationalen Olympischen Komitees (IOC) als auch öffentliche Initiativen, die das sportliche Gehen (engl. Race Walking) aus dem olympischen Programm streichen oder drastisch reduzieren wollen.[9][10][11][12][13][14]

Siehe auch

Commons: Gehen – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Wiktionary: Gehen – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. 1 2 3 Deutscher Leichtathletik-Verband: Internationale Wettkampfregeln 2024. 18. Januar 2024, S. 236, abgerufen am 21. Juli 2024.
  2. Bild von Captain Barcley im Rahmen seines Gehrekordes
  3. Competition updates In: worldathletics.org
  4. IAAF World Championships Beijing 2015 - Day 2 Highlights. In: YouTube. 23. August 2015, abgerufen am 29. Oktober 2018 (Videoausschnitt: Bereich 9:53–9:57 min).
  5. Race Walking or Race Jogging, 20km 'Walk' IAAF Champs, Beijing, Aug, 2015. In: YouTube. 30. August 2015, abgerufen am 29. Oktober 2018.
  6. Jutta Heess: Gehen ist ein vernachlässigter Sport: Das Siechtum der Powackler. In: Die Tageszeitung: taz. 12. Oktober 2012, ISSN 0931-9085 (taz.de [abgerufen am 15. August 2026]).
  7. Gehen - überflüssig? Abgerufen am 15. August 2026.
  8. Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.V.: Das leichtathletische Gehen - Die olympische Laufsportart im Portrait. 20. Juli 2017, abgerufen am 15. August 2026.
  9. Sign the Petition. Abgerufen am 15. August 2026 (britisches Englisch).
  10. Sign the Petition. Abgerufen am 15. August 2026 (australisches Englisch).
  11. Kampf der Sportarten. In: MD. Abgerufen am 15. August 2026.
  12. Luis Kumpfmüller, dpa, SID: Nordische Kombination: IOC streicht Nordische Kombination aus olympischem Programm. In: Die Zeit. 7. Juli 2026, ISSN 0044-2070 (zeit.de [abgerufen am 15. August 2026]).
  13. Ken Belson: 50-kilometer racewalking strides off the Olympic stage. In: The New York Times. 5. August 2021, ISSN 0362-4331 (nytimes.com [abgerufen am 15. August 2026]).
  14. 50km-race-walk-dropped-from-paris-2024. Abgerufen am 15. August 2026.