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Richtergut

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Richtergut, auch Richterhufe, war im Mittelalter und der frühen Neuzeit ein Landstück, dessen Erträge einen Teil der Richterbesoldung ausmachten. An das Recht zur Nutzung der Höfe mit Ackerbesitz war die Pflicht gebunden, das dörfliche Richteramt auszuüben (Radizierung).

Der Grundherr belehnte kraft seiner Verfügungsgewalt über das Land und die dort lebenden Bauern ein Mitglied der dörflichen Gemeinschaft mit dem Recht der Niederen Gerichtsbarkeit. Als Gegenleistung erhielt dieser Dorfrichter, der Laienrichter war, bestimmte teils erbliche Privilegien wie das Recht zur abgabenfreien Nutzung der Hofstelle. Der Gerichtsort wurde auch als Erblehn- oder Erbgericht bezeichnet.[1]

Da die Klärung der Streitfälle oft mehrere Tage dauerte, erhielten die Erbgerichte außerdem das Brau- und das Schankrecht.

Das Richteramt und damit auch die Verbindung zwischen dem Amt und einem landwirtschaftlichen Gut (Richtergut) gab es seit dem Mittelalter vor allem im dünn besiedelten Sachsen und der Lausitz.

Das Amt und der damit verbundene Besitz (das Richtergut) konnte nur unter bestimmten Voraussetzungen an eine andere Person übertragen werden. In einigen Fällen wurde das Richteramt und das Richtergut an einen Nachfolger weitergegeben, zum Beispiel an einen Sohn oder einen anderen Verwandten. Dies war jedoch nur möglich, wenn der Nachfolger die entsprechenden fachlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllte und das Amt auch tatsächlich übernehmen wollte. In anderen Fällen wurde das Richtergut verkauft, wenn der Richter aus dem Amt ausschied, verstarb oder das Gut nicht mehr selbst bewirtschaften wollte.

Mit der zunehmenden Industrialisierung und der damit verbundenen Urbanisierung verloren viele Richtergüter an Bedeutung und wurden aufgegeben. Im Kaisertum Österreich wurden die Ortsrichter nach der Revolution von 1848/1849 von den Vorstehern abgelöst.

Bekannte Richtergüter

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  • Hugo von Wiese: Die Freirichter der Grafschaft Glatz. In: Mittheilungen des Vereines für Geschichte der Deutschen in Böhmen. 1878/79, ZDB-ID 516634-2, S. 259–284, S. 321–353.
  • Wenzel Plaschke: Geschichte des Richtergutes in Leukersdorf (Bauerngut Nr. 1). In: Arbeitsgemeinschaft für Heimatforschung in Aussig, geleitet von Prof. Dr. Franz Josef Umlauft (Hrsg.): Beiträge zur Heimatkunde des Aussig-Karbitzer Bezirkes. 1. Jahrgang, 1922, 2. Heft. Selbstverlag, 1922, S. 75 ff.

Einzelnachweise

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  1. Erbrichter. Deutsches Rechtswörterbuch, abgerufen am 22. Juli 2026.
  2. Ablösung der Berechtigungen für Kopprasch und die anderen alterblichen Einwohner von Cunnersdorf im fiskalischen Cunnersdorfer Gemeindewald - Deutsche Digitale Bibliothek. Abgerufen am 9. Februar 2023.
  3. C 125 Naumburg, VI Nr. 15 Verpachtung resp. Verkauf des Rittergutes Döllingen und des Richtergutes zu Kahla (Görne), 1840-1841 (Akte) [Benutzungsort: Merseburg]. Abgerufen am 9. Februar 2023.
  4. Gemeinde Lawalde - Chronik Kleindehsa. Abgerufen am 9. Februar 2023.