Wilhelmstraßen-Prozess


Der Wilhelmstraßen-Prozess war der vorletzte, umfangreichste und zeitlich längste der zwölf Nürnberger Nachfolgeprozesse gegen Verantwortliche des Deutschen Reichs zur Zeit des Nationalsozialismus. Angeklagt waren führende Angehörige des Auswärtigen Amts und anderer Ministerien sowie weiterer nationalsozialistischer Dienststellen. Dementsprechend war auch die englische Bezeichnung gewählt: „The Ministries Trial“ („Der Ministerien-Prozess“). Im Deutschen wurde der Prozess nach der Berliner Wilhelmstraße benannt, in der neben dem Auswärtigen Amt auch die Dienststellen weiterer Angeklagter ihren Sitz hatten. Offizieller Name war „The United States of America vs. Ernst von Weizsaecker et al.“ Die Prozessdauer erstreckte sich von der Anklageerhebung am 15. November 1947 über die Verhandlungen vom 6. Januar bis 18. November 1948 und Beratungen bis zur Urteilsverkündung am 11. April 1949. Das Strafmaß wurde am 13. April 1949 mitgeteilt, die Berichtigungsbeschlüsse am 12. Dezember 1949.
Vorbereitung des Prozesses
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Ursprünglich hatte die Anklagebehörde sechzehn Nachfolgeprozesse des Nürnberger Hauptprozesses geplant. Robert Kempner war nicht nur mit der Vorbereitung des Prozesses gegen zwölf bis fünfzehn Beamte des Auswärtigen Amtes beauftragt, sondern sollte auch drei weitere Prozesse gegen sechs Angehörige von Ministerien und Reichskanzlei, gegen Vertreter der deutschen Wirtschaftselite und gegen Funktionäre des Reichssicherheitshauptamtes vorbereiten.[1] Man beschloss letzten Endes – aus Geldmangel oder erlöschendem Interesse[2] –, die Anzahl der ausstehenden Verfahren zu reduzieren, fasste die unterschiedlichen Tätergruppen zusammen und begrenzte die Zahl der Angeklagten.
Angeklagte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Unter den 21 Angeklagten befanden sich acht leitende Angehörige des Auswärtigen Dienstes; unter ihnen Edmund Veesenmayer, der als Bevollmächtigter die Deportation der Juden in Ungarn in Gang gesetzt hatte, und Ernst von Weizsäcker, der als Repräsentant einer nationalkonservativen „traditionellen politisch-bürokratischen Führungsschicht“ galt.[3] Daneben wurden vier Personen als Vertreter für Bankwesen, Industrie und Vierjahresplanbehörde angeklagt und einzelne Angehörige der Reichskanzlei, aus dem Reichsministerium für Ernährung und Landwirtschaft, dem Reichsfinanzministerium, dem Reichsministerium für Rüstung und Kriegsproduktion, dem Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda, dem Reichsinnenministerium sowie dem Reichssicherheitshauptamt beziehungsweise SS-Hauptamt.
Anklagepunkte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Anklageschrift vom 15. November 1947 nennt:
- 1. Planung, Vorbereitung, Einleitung und Führung von Angriffskriegen und Invasionen,
- 2. den gemeinsamen Plan und die Verschwörung,
- 3. Kriegsverbrechen: Ermordung und Misshandlung von Kriegsteilnehmern und von Kriegsgefangenen,
- 4. Verbrechen gegen die Menschlichkeit: Gräueltaten und strafbare Handlungen gegen deutsche Staatsangehörige aus politischen, rassischen und religiösen Gründen zwischen 1933 und 1939,
- 5. Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit: Gegen die Zivilbevölkerung begangene Gräueltaten und strafbare Handlungen,
- 6. Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit: Raub und Plünderung,
- 7. Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit: Zwangsarbeit,
- 8. Mitgliedschaft in verbrecherischen Organisationen.
Richter
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Als Präsident fungierte William C. Christianson, ehemaliger Richter am Obersten Gericht des Staates Minnesota, der bereits im Flick-Prozess (Fall 5) eingesetzt gewesen war. Außerdem gehörten Robert F. Maguire vom District Court in Oregon und Leon W. Powers, ein kurz vor der Pensionierung stehender Anwalt aus Denison, Iowa, der von 1934 bis 1936 Richter am Supreme Court in Iowa gewesen war, dem Gericht an.
Ankläger, Verteidiger und Zeugen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Als Anklagevertreter und „Deputy Chief of Counsel“ trat Robert Kempner auf; die Anklage gegen die Beschuldigten aus dem wirtschaftspolitischen Bereich wurde durch Rawling Ragland, später durch Morris Amchan vertreten.
Allen Angeklagten standen Verteidiger zur Seite, von denen fast alle schon Erfahrungen in vorangegangenen Nürnberger Prozessen gesammelt hatten. Die Verteidigung Ernst von Weizsäckers wurde von einem Team unter Leitung von Hellmut Becker, dem auch von Weizsäckers Sohn Richard angehörte, „sehr professionell organisiert und glänzend durchgeführt“.[4] Der amerikanische Anwalt Warren Magee, vom Gericht auf Antrag Beckers am 29. Dezember 1947 als zweiter Verteidiger für Weizsäcker zugelassen, war der einzige nicht-deutsche Verteidiger im Verfahren.[5]
Einer der Zeugen war beispielsweise der Diplomat und Verwaltungsjurist Otto Bräutigam, der am 6. Februar 1948 an dem Prozess gegen Ernst Freiherr von Weizsäcker teilnahm.[6] Auch die SPD-Politikerin und Shoah-Überlebende Jeanette Wolff sagte gegen die ihr zum Teil persönlich bekannten Angeklagten aus.[7]
Prozessverlauf
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Der Prozess war mit seinen 169 Verhandlungstagen, 323 Zeugen, über 9.000 Dokumenten als Beweismaterial, darunter dem aufgefundenen Protokoll der Wannseekonferenz, und 29.000 Seiten Verhandlungsprotokoll der umfangreichste Nachfolgeprozess. Die Diplomaten bestritten, Kenntnis von Vernichtungslagern gehabt zu haben; ihnen konnte jedoch das Wissen vom Morden der Einsatzgruppen nachgewiesen werden. Ihnen wurde vorgeworfen, keine Einwände gegen die Verhaftung und Deportation europäischer Juden erhoben zu haben, vielmehr hätten sie auf entsprechende Anfragen billigend und bürokratisch mitwirkend reagiert.[8]
Zunächst verlangten die Verteidiger mit Erfolg die Einsichtnahme in alle belastenden Dokumente und die Durchsuchung der Aktenbestände nach Entlastungsmaterial, die durch einen von ihnen Beauftragten durchgeführt werden konnte. Danach konnte sie unter Hinweis auf das Kontrollratsgesetz Nr. 10 den Anklagepunkt IV verwerfen, der Verbrechen gegen die Menschlichkeit an deutschen Staatsbürgern vor dem Jahr 1939 zum Inhalt hatte.
Angriffspunkte bot der Zeuge Friedrich Gaus, der im Vorfeld des Prozesses von Kempner als sachverständiger Zeuge angeworben worden war und dessen Glaubwürdigkeit bezweifelt wurde. Der evangelische Bischof Theophil Wurm verstieg sich in einem Brief an Kempner zum unberechtigten Vorwurf, es würden „zur Erpressung von Aussagen und Geständnissen verbrecherische Methoden und abscheuliche Quälereien“ angewandt.[9]
Im Verlauf der Verhandlung stellte Weizsäcker sich als Vertrauensmann des Widerstands dar. Unter anderen sprachen die Brüder Theo und Erich Kordt für ihn. 1938 habe er mit allen Möglichkeiten versucht, einen Frieden zu bewahren. Bei diplomatischen Dokumenten müsse stets zwischen Wortlaut und beabsichtigtem Zweck unterschieden werden. Das Gericht befand Weizsäcker jedoch für schuldig, weil er einen Brief Franz Rademachers vom 20. März 1942 an die SS über die Deportation von 6000 französischen und staatenlosen Juden nach Auschwitz abgezeichnet sowie mit dem Vermerk „polizeilich charakterisierte Juden“ versehen hatte und seiner Pflicht bei der Anfrage der SS, „ob das Auswärtige Amt irgendwelche Bedenken habe“, diese anzumerken, nicht nachgekommen sei, sondern in diesem und „in gleichgelagerten Fällen“ keine Bedenken geäußert habe.[10] Strafmildernd berücksichtigte es die von Weizsäcker angegebene Nähe zum Widerstand, die es als glaubhaft ansah.[11]
Urteile
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]| Bild | Name | Rang und Stellung | Verteidiger | Anklagepunkte | Strafmaß | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | |||||
| Ernst von Weizsäcker * 1882 † 1951 |
SS-Brigadeführer Staatssekretär des Auswärtigen Amtes |
Hellmut Becker und Warren Magee | s | u | u | u | s | u | u | u | 7 Jahre 1949 auf 5 Jahre verkürzt, 1950 entlassen | |
| Gustav Adolf Steengracht von Moyland * 1902 † 1969 |
SA-Brigadeführer Staatssekretär des Auswärtigen Amtes |
Carl Haensel | u | u | s | u | s | u | u | u | 7 Jahre 1949 auf 5 Jahre gekürzt, 1950 entlassen | |
| Wilhelm Keppler * 1882 † 1960 |
SS-Obergruppenführer „Staatssekretär für besondere Aufgaben“ im Auswärtigen Amt |
Werner Schubert | s | u | u | u | s | s | u | s | 10 Jahre 1951 freigelassen | |
| Ernst Wilhelm Bohle * 1900 † 1960 |
SS-Obergruppenführer Gauleiter der NSDAP/AO |
Ernst Achenbach(bis 17. Januar 1948), Elisabeth Gombel (ab 3. Februar 1948) | u | u | u | u | u | u | u | s | 5 Jahre am 21. Dezember 1949 begnadigt | |
| Ernst Woermann * 1888 † 1979 |
SS-Standartenführer Unterstaatssekretär und Leiter der politischen Abteilung im Auswärtigen Amt |
Alfred Schilf und Günther Lummert | s | u | u | u | s | u | u | u | 7 Jahre 1949 auf 5 Jahre reduziert, 1950 entlassen | |
| Karl Ritter * 1883 † 1968 |
Verbindungsmann zwischen Auswärtigem Amt (Ribbentrop) und dem Oberkommando der Wehrmacht (OKW) |
Horst Pelckmann und Erich Schmidt-Leichner | u | u | s | u | u | u | u | u | 4 Jahre 1949 entlassen | |
| Otto von Erdmannsdorff * 1888 † 1978 |
Stellvertreter des Leiters der politischen Abteilung des Auswärtigen Amtes und Gesandter in Ungarn (1937–1941) | Bernd Vorwerk | u | u | u | u | u | u | u | u | Freispruch | |
| Edmund Veesenmayer * 1904 † 1977 |
SS-Brigadeführer Gesandter I. Klasse und Reichsbevollmächtigter für Ungarn |
Karl Dötzer | u | u | u | u | s | u | s | s | 20 Jahre 1951 in 10 Jahre umgewandelt, 1951 entlassen | |
| Hans Heinrich Lammers * 1879 † 1962 |
SS-Obergruppenführer Chef der Reichskanzlei |
Alfred Seidl | s | u | s | u | s | u | s | s | 20 Jahre 1951 in 10 Jahre umgewandelt, 1951 entlassen | |
| Wilhelm Stuckart * 1902 † 1953 |
SS-Obergruppenführer Staatssekretär im Reichsinnenministerium |
Fritz Sauter, Robert Servatius, Hans von Zwehl, Curt von Stackelberg | u | u | u | u | s | s | u | s | 3 Jahre, 10 Monate, 20 Tage 1949 entlassen | |
| Walther Darré * 1895 † 1953 |
SS-Obergruppenführer Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft |
Bolko von Stein (bis 26. März 1948) und Hans Merkel (ab 26. März 1948) | u | u | u | u | s | s | u | s | 7 Jahre 1950 entlassen | |
| Otto Meissner * 1880 † 1953 |
Leiter der Präsidialkanzlei Adolf Hitlers |
Fritz Sauter und Alfred Seidl | u | u | u | u | u | u | u | u | Freispruch | |
| Otto Dietrich * 1897 † 1952 |
SS-Obergruppenführer Staatssekretär im Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda (RMVP) |
Friedrich Bergold | u | u | u | u | s | u | u | s | 7 Jahre 1950 entlassen | |
| Gottlob Berger * 1896 † 1975 |
SS-Obergruppenführer und General der Waffen-SS Chef des SS-Hauptamtes |
Georg Fröschmann | u | u | s | u | s | u | s | s | 25 Jahre 1951 in 10 Jahre umgewandelt, 1951 entlassen | |
| Walter Schellenberg * 1910 † 1952 |
SS-Brigadeführer und Generalmajor der Polizei Leiter des Auslandsnachrichtendienstes |
Fritz Riediger | u | u | u | u | s | u | u | s | 6 Jahre 1950 vorzeitig entlassen | |
| Johann Ludwig Graf Schwerin von Krosigk * 1887 † 1977 |
Reichsminister der Finanzen |
Stefan Fritsch | u | u | u | u | s | s | u | u | 10 Jahre 1951 entlassen | |
| Emil Puhl * 1889 † 1962 |
Im Rang eines Staatssekretärs Vizepräsident der Deutschen Reichsbank |
Gerhard Klinnert und Hans Gawlik | u | u | u | u | s | u | u | u | 5 Jahre 1949 entlassen | |
| Karl Rasche * 1892 † 1951 |
SS-Obersturmbannführer Vorstandsmitglied der Dresdner Bank und mehrerer anderer Unternehmen |
Egon Kubuschok | u | u | u | u | u | s | u | s | 7 Jahre 1950 entlassen | |
| Paul Körner * 1893 † 1957 |
SS-Obergruppenführer Stellvertreter von Göring als Bevollmächtigter des Vierjahresplans |
Justus Koch und Gerhard Rauschenbach | s | u | u | u | u | s | s | s | 15 Jahre 1951 in 10 Jahre umgewandelt, 1951 entlassen | |
| Paul Pleiger * 1899 † 1985 |
Reichsbeauftragter für Kohle |
Robert Servatius und Justus Koch | u | u | u | u | u | s | s | u | 15 Jahre 1951 zu zehn Jahren Haft umgewandelt, 1951 entlassen | |
| Hans Kehrl * 1900 † 1984 |
SS-Oberführer Chef des Planungsamtes im Reichsministerium für Rüstung und Kriegsproduktion |
Heinrich Grube | u | u | u | u | s | s | s | s | 15 Jahre 1951 entlassen | |
s – schuldig; u – unschuldig im Sinne der Anklage
Urteilsabänderung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Obwohl die Urteile laut bestehender Vorschrift weder durch Revision noch durch Berufung angefochten werden durften, ließ das Gericht erstmals Überprüfungsanträge der Verteidiger zu.[13] Einer der drei Richter, Leon W. Powers, gab eine „abweichende Meinung“ zum Urteil ab, in der er der Anklage vorhielt, ein schuldhaftes Verhalten zu konstruieren, bei dem ein Mensch eines Verbrechens für schuldig befunden werde, „selbst wenn es von Personen begangen wurde, für die er keine Verantwortung trug und auf die er keinen Einfluss hatte.“[14] Für 17 der Verurteilten stellten die Verteidiger Anträge wegen „Rechts- und Tatsachenirrtümern“, die durch die Berichtigungsbeschlüsse vom 12. Dezember 1949 überwiegend abgelehnt, aber in den Fällen Weizsäcker, Wörmann und Steengracht zu Freisprüchen in einem Teil der Anklagepunkte und damit verbunden zu Strafminderungen führten. Den Teilaufhebungen wiederum wurde vom Richter William C. Christianson in jeweils beigefügten Memoranden nicht zugestimmt.[15]
Unmittelbare Wirkungen
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Von großen Teilen der deutschen Öffentlichkeit wurde speziell das Urteil gegen Ernst von Weizsäcker mit Unverständnis aufgenommen. Landespolitiker bemühten sich um seine Begnadigung. Seine Haftzeit endete nach Verbüßung von anderthalb Jahren vorzeitig am 15. Oktober 1950.
Bei der Besetzung der Stellen des am 15. März 1951 neugebildeten Auswärtigen Amts wurden offenbar frühere Mitarbeiter bevorzugt eingestellt, wenn sie sich im Wilhelmstraßen-Prozess nicht als Zeugen der Anklage hervorgetan hatten.[16]
Deutungen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Es sei im Wilhelmstraßen-Prozess „um mehr als um die individuelle strafrechtliche Schuld der Angeklagten“ gegangen, meint der Historiker Dirk Pöppmann, nämlich um „die Frage nach der politischen und moralischen Verantwortung der deutschen Bürokratieelite für die Verbrechen des Dritten Reiches.“ Der amerikanischen Interpretation, die „Mitmachen“ als Opportunismus und Verstrickung in Verbrechen ansah, habe die Sichtweise gegenübergestanden, in schwierigen Zeiten am Platz ausgeharrt und „Schlimmeres verhindert zu haben“.[17]
Literarische Verarbeitung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Der Wilhelmstraßen-Prozess steht im Zentrum des historischen Romans Die Verteidigung von Fridolin Schley, der 2021 erschien und mit mehreren Literaturpreisen ausgezeichnet wurde.[18][19] Der Autor beschreibt darin die Beteiligung des damaligen Jurastudenten Richard von Weizsäcker an der Verteidigung seines Vaters Ernst von Weizsäcker vor Gericht. Die Handlung beginnt mit dem Tag der Prozesseröffnung und endet mit der Begnadigung des verurteilten Ernst von Weizsäcker am 13. Oktober 1950. Mit dem Prozess zeitgleiche Ereignisse – z. B. die Berliner Luftbrücke – werden in Schlaglichtern angedeutet. Das Geschehen spielt zum größten Teil im berühmten Nürnberger Gerichtssaal 600, weicht von dort aber immer wieder zu Seitensträngen oder Erinnerungen ab. Je näher Richard von Weizsäcker im Laufe des Prozesses seinem Vater kommt, desto mehr lernt er auch Struktur und Ausmaß der NS-Verbrechen kennen und umso stärker werden die Zweifel am Selbstverständnis des Vaters, der auf seinem reinen Gewissen beharrt. Zwischen Loyalität und Befremdung, familiärer und moralischer Verpflichtung ist der Sohn hin- und hergerissen. Seine innere Entwicklung bildet die Kerndynamik des Romans.
Auch die äußeren Umstände und die Nachgeschichte des Wilhelmstraßenprozesses werden essayistisch aufgegriffen, die Strategien von Anklage und Verteidigung sowie ihre Bezüge zum Zeitgeist der deutschen Nachkriegsgesellschaft. Hier tritt eine Vielzahl an entscheidenden Nebenfiguren hervor – wie der Ankläger Robert Kempner, der massiven antisemitischen Anfeindungen ausgesetzt ist, der Kriegsverbrecher Gottlob Berger, der im Prozess schließlich die höchste Strafe erhält, oder der verschworene Stefan-George-Kreis mit seinem starken Wirken im Hintergrund des Prozesses.
Als durchgehendes Stilmittel sind etliche Quellenmaterialien in den Text eingearbeitet: Auszüge aus authentischen Briefen, Tagebüchern, Amtspapieren und Prozessunterlagen. Sie verleihen dem Roman Züge einer Doku-Fiktion.
Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Das Urteil im Wilhelmstraßen-Prozess. Der amtliche Wortlaut der Entscheidung im Fall Nr. 11 des Nürnberger Militärtribunals gegen von Weizsäcker und andere, mit abweichender Urteilsbegründung, Berichtigungsbeschlüssen, den grundlegenden Gesetzesbestimmungen, einem Verzeichnis der Gerichtspersonen und Zeugen. Einführungen von Robert M. W. Kempner und Carl Haensel. Alfons Bürger Verlag, Schwäbisch Gmünd 1950.
- Paul Seabury: The Wilhelmstrasse. A study of German diplomats under the Nazi regime. University of California Press, Berkeley CA u. a. 1954 (Deutsch: Die Wilhelmstraße. Die Geschichte der deutschen Diplomatie 1930–1945. Nest, Frankfurt am Main 1956.)
- Robert M. W. Kempner, Jörg Friedrich: Ankläger einer Epoche. Lebenserinnerungen. Ullstein, Frankfurt am Main u. a. 1983, ISBN 3-550-07961-3.
- Rainer A. Blasius: Fall 11: Der Wilhelmstraßen-Prozess. In: Gerd R. Ueberschär (Hrsg.): Der Nationalsozialismus vor Gericht. Die alliierten Prozesse gegen Kriegsverbrecher und Soldaten 1943–1952 (= Fischer-Taschenbücher. Die Zeit des Nationalsozialismus 13589). 2. Auflage. Fischer-Taschenbuch-Verlag, Frankfurt am Main 1999, ISBN 3-596-13589-3, S. 187–198.
- Dirk Pöppmann: Robert Kempner und Ernst von Weizsäcker im Wilhelmstraßenprozess. In: Irmtrud Wojak, Susanne Meinl: Im Labyrinth der Schuld. Täter, Opfer, Ankläger (= Jahrbuch zur Geschichte und Wirkung des Holocaust 2003). Campus-Verlag, Frankfurt am Main u. a. 2003, ISBN 3-593-37373-4, S. 163–197.
- Eckart Conze, Norbert Frei, Peter Hayes, Moshe Zimmermann: Das Amt und die Vergangenheit. Deutsche Diplomaten im Dritten Reich und in der Bundesrepublik. Karl Blessing Verlag, München 2010, ISBN 978-3-89667-430-2.
- Belletristik
- Fridolin Schley: Die Verteidigung. Roman. Verlag Hanser Berlin, Berlin 2021, ISBN 978-3-446-26592-9.
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Videosammlung zu den Nürnberger Prozessen des Robert H. Jackson Center, darunter Aufnahmen vom Wilhelmstraßen-Prozess (1947/48) und Erinnerungen von Walter Rockler (1996), Staatsanwalt im Wilhelmstraßen-Prozess
- Nürnberger Prozessakten im Internet (englisch)
- lammer s. www.zukunft-braucht-erinnerung.de-Biografien
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Pöppmann: Robert Kempner und Ernst von Weizsäcker im Wilhelmstraßenprozess. 2003, S. 166.
- ↑ Pöppmann: Robert Kempner und Ernst von Weizsäcker im Wilhelmstraßenprozess. 2003, S. 172.
- ↑ Pöppmann: Robert Kempner und Ernst von Weizsäcker im Wilhelmstraßenprozess. 2003, S. 167.
- ↑ Pöppmann: Robert Kempner und Ernst von Weizsäcker im Wilhelmstraßenprozess. 2003, S. 176.
- ↑ United States of America vs. Ernst von Weizsaecker et al. (Case 11: „Ministries Case“). United States Government Printing Office, District of Columbia 1950 (Trials of War Criminals Before the Nuernberg Military Tribunals Under Control Council Law No. 10. Band 12), S. 12 (einziger nicht-deutscher Anwalt) und S. 66 (Datum der Zulassung).
- ↑ H. D. Heilmann, Aus dem Kriegstagebuch des Diplomaten Otto Bräutigam. In: Götz Aly u. a. (Hrsg.): Biedermann und Schreibtischtäter. Materialien zur deutschen Täter-Biographie (= Beiträge zur nationalsozialistischen Gesundheits- und Sozialpolitik. Bd. 4). Rotbuch-Verlag, Berlin 1987, ISBN 3-88022-953-8, S. 123.
- ↑ Charlotte Misselwitz: Jeanette Wolff – Kämpferin für Gerechtigkeit und gegen das Vergessen. Bundeszentrale für politische Bildung, 21. Dezember 2021, abgerufen am 10. März 2022.
- ↑ Blasius: Fall 11: Der Wilhelmstraßen-Prozess. 2000, S. 190.
- ↑ Pöppmann: Robert Kempner und Ernst von Weizsäcker im Wilhelmstraßenprozess. 2003, S. 175.
- ↑ Das Urteil im Wilhelmstraßen-Prozess. 1950, S. 93 f.
- ↑ Das Urteil im Wilhelmstraßen-Prozess. 1950, S. 94.
- ↑ NMT Case 11 - USA vs. Ernst von Weizsaecker, et al. auf Nuremberg Trials Project
- ↑ Blasius: Fall 11: Der Wilhelmstraßen-Prozess. 2000, S. 193.
- ↑ Pöppmann: Robert Kempner und Ernst von Weizsäcker im Wilhelmstraßenprozess. 2003, S. 192.
- ↑ Das Urteil im Wilhelmstrassen-Prozess. 1950, S. 321.
- ↑ Pöppmann: Robert Kempner und Ernst von Weizsäcker im Wilhelmstraßenprozess. 2003, S. 188.
- ↑ Pöppmann: Robert Kempner und Ernst von Weizsäcker im Wilhelmstraßenprozess. 2003, S. 183.
- ↑ Franz-Hessel-Preis 2022 geht an Fridolin Schley. In: buchmarkt.de. 12. Dezember 2022, abgerufen am 10. Juli 2024.
- ↑ Tukan-Preis 2021 an Fridolin Schley. Laudatio von Dagmar Leupold. In: literaturportal-bayern.de. 29. Juni 2022, abgerufen am 10. Juli 2024.